Aufgabenfeld

Katastervermessung
Ingenieurvermessung
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wie die Vermessungs- und Katasterbehörden befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen.

In Schleswig-Holstein stehen sie unter Aufsicht des Innenministeriums.
Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs und der Beratenden Ingenieurin ist die Ausübung von Ingenieurstätigkeiten.
Hoheitliche Vermessungen sind: Ingenieurstätigkeiten sind:
  • Grenzherstellung
  • Teilungsvermessung
  • Gebäudeeinmessung
  • Erstellung  von  Bestandsplänen und Lage- u. Höhenplänen
  • Amtliche Lage- u. Höhenpläne der Stadt Kiel
  • Gebäudeabsteckung
  • Achsabsteckung
  • Bauüberwachung

Wie alle Öffentlich best. Vermessungsingenieure sind wir an die Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden (VermGebVO) gebunden, als Beratende Ingenieure an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb.



Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Annette Anders-Seidenstecher & Dipl.-Ing. Wulf Jeß

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