Aufgabenfeld
| Katastervermessung |
Ingenieurvermessung |
| Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind wie die Vermessungs- und Katasterbehörden befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen. In Schleswig-Holstein stehen sie unter Aufsicht des Innenministeriums. |
Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs und der Beratenden Ingenieurin ist die Ausübung von Ingenieurstätigkeiten. |
| Hoheitliche Vermessungen sind: | Ingenieurstätigkeiten sind: |
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Wie alle Öffentlich best. Vermessungsingenieure sind wir an die Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden (VermGebVO) gebunden, als Beratende Ingenieure an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und unterliegen daher ausschließlich dem Leistungswettbewerb.
